Unser Leistungsspektrum

Wir sind zur „geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt“, wie es im Gesetz heißt. Darin sind wir ausgebildet und wir haben als Kanzlei in bald 40 Jahren vielfältige Erfahrung gesammelt.  Wir sind zu einer unabhängigen, eigenverantwortlichen, gewissenhaften und verschwiegenen Arbeit verpflichtet und wir nehmen diese Verpflichtung ernst.

Jenseits des Steuerrechts, das nahezu alle Menschen und Unternehmen betrifft, haben wir über viele Jahre ein umfangreiches spezielles Wissen im Bereich der Gemeinnützigkeit entwickelt.

Im Gemeinnützigkeitsrecht, im Vereinsrecht und im Stiftungsrecht sind wir Experten mit jahrzehntelanger Erfahrung. In der Gründungsphase, in laufenden steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen oder auch im Übergang zur Gemeinnützigkeit, bei der Buchhaltung und in den steuerlichen Besonderheiten sind wir Ihr Ansprechpartner und Dienstleister. Im Bereich der Mittelverwendung, auch im Ausland, haben wir vielfältige Erfahrungen. Operativ tätige Vereine und Stiftungen beraten wir in ihren typischen betriebswirtschaftlichen Fragen.

In  juristischen Fragen arbeiten wir eng mit Anwälten im gleichen Haus zusammen.

Unsere Beratung schließt ein die besonderen Beratungsthemen von ehrenamtlichen Organmitgliedern, die aus Berufsfeldern kommen, die nicht primär steuerlich oder betriebswirtschaftlich geprägt sind. Eine parallele Rechtsberatung in diesem Gebiet bieten unsere Kooperationspartner an.

Wir beraten Sie, ob als Einzelunternehmer, Existenzgründer, Freiberufler, freischaffende Künstler, Angestellte aller Berufsrichtungen oder als Privatpersonen, als GmbHs, Aktiengesellschaften, Unternehmergesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und als Unternehmen anderer Rechtsformen.

Wir beraten Sie in allen steuerlichen Einzelfragen, wir erstellen für Sie Steuererklärungen aller Steuerarten, ebenso Ihre Finanzbuchführung, die Lohnbuchführung, Ihre Jahresabschlüsse und wir beraten Sie betriebswirtschaftlich. Die Begleitung von Betriebsprüfungen und die strategische Steuerberatung in Spezialfällen gehören zu unserem Tagesgeschäft.

Wir erstellen Ihre Finanzbuchhaltung fristgerecht in unserem EDV-System. Dabei nutzen wir die mordernsten Möglichkeiten der elektronischen Zusammenarbeit. Aufgewachsen sind wir mit dem guten alten Pendelordner, der heute durch Ihren Scanner ersetzt wird, sowie – skalierbar – durch Erfassungsmasken, in die Sie das eingeben können, was Sie ohnehin wissen. Für Ihre zahlungsfälligen Eingangsrechnungen stellen wir Ihnen die entsprechenden Zahlungsvorschlagslisten oder -belege bereit, die Sie nur noch zur Bank schicken müssen.

Neben Ihrer Finanzbuchhaltung erstellen wir selbstverständlich Ihre Anlagenbuchführung. So werden die Veränderungen am Jahresende geringer, wenn die Abschreibungen bereits während des Jahres gebucht sind.

Wir führen Sie sicher durch den Dschungel der sich ständig ändernden Vorschriften und arbeiten digital wie analog mit Ihnen zusammen.  Für Ihre zahlungsfälligen Löhne und die Sozialabgaben stellen wir Ihnen die entsprechenden Zahlungsvorschlagslisten oder Überweisungsbelege bereit, die Sie nur noch zur Bank schicken müssen.  Die Lohnauswertungen können wir Ihren Mitarbeitern datengeschützt digital zukommen lassen.

Wenn Ihr Unternehmen, Ihr Verein oder Ihre Stiftung mehrere Bereiche hat, die sich betriebswirtschaftlich unterscheiden, dann benötigen Sie aussagekräftige Unterlagen über die Ergebnisse der einzelnen Bereiche. Hierfür richten wir Ihnen eine Kostenrechnung ein.

Wir erstellen betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) aus Ihrer Buchführung, entweder als Standard-Auswertung oder als eine an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste BWA. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Bauchgefühl in den Zahlen wieder zu finden. Sie erhalten von uns Listen aller offenen Posten Ihrer Kunden und Lieferanten, damit Sie jederzeit mehr über Ihre Liquidität wissen, als nur den Banksaldo. Man spricht hier auch von der Liquidität zweiten Grades. Auch für Ihre Kostenrechnung stellen wir Ihnen aussagekräftige Auswertungen zur Verfügung.

Ihren Jahresabschluss können wir je nach Ihrem Wunsch in drei unterschiedlichen Intensitätsstufen erstellen. Dabei richten wir uns nach den Verlautbarungen der Bundessteuerberaterkammer bzw. des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Es werden da unterschieden die Erstellung ohne Beurteilungen, die Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen sowie die Erstellung mit umfassenden Beurteilungen. Die Erstellung mit umfassenden Beurteilungen eignet sich besonders für die Abschlüsse komplexer Vereine und Stiftungen, insbesondere für die Informationsbedürfnisse der verantwortlichen Organe.

Wenn Sie Ihre Buchführung vollkommen selbständig erledigen und wenn Sie auch Ihren Jahresabschluss mit allen Pflichtanlagen selbständig erstellen oder durch einen Berater erstellen lassen, dann können wir diesen Abschluss auch prüfen und mit einem Testat versehen. Der Umfang unserer Prüfungsarbeit ist dann sehr nah an dem der umfassenden Beurteilungen. Prüfungen nach § 316 HGB bieten wir nicht an.

Die gesetzlichen Anforderungen an den Unternehmer und an die Geschäftsführung in Krisenzeiten werden immer höher. Rufen Sie lieber zweimal zu früh als einmal zu spät an. Die früher häufig anzutreffende Auffassung „wird scho“ kann heute zu empfindlichen Sanktionen führen, wenn es nicht geworden ist. Wir sind Ihre allerersten Ansprechpartner als Kenner Ihres Unternehmens, wenn Sie Probleme am Horizont sehen. Sie wissen, dass wir Sie und Ihr Unternehmen kennen, dass Märkte sich rasch ändern können. Wir kennen unsere Grenzen und wir vermitteln Sie an Kollegen, die jenseits dieser Grenzen zuhause sind.

Wenn Sie bemerken, dass Ihnen in steuerlichen Pflichten etwas durch die Lappen gegangen ist, dann sprechen Sie mit uns. Wir unterstützen Sie dabei, einen Weg zu finden, wie Sie aus der Situation heraus zu kommen, ohne das Gesicht zu verlieren.